Schulanfänger
Der sichere Schulweg
Der Ernst des Lebens. Der Schulanfang ist eine Umstellung für die ganze Familie. Die Polizei möchte alles daran setzen, Ihre Kinder vor Verkehrsunfällen zu schützen, denn jedes verletzte Kind ist ein verletztes Kind zu viel. Neben der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei nehmen Sie, liebe Eltern, für das richtige Verhalten Ihrer Kinder im Straßenverkehr, eine wichtige Rolle ein. Da Sie Ihr Kind täglich erleben, Stärken und Schwächen kennen, können Sie auf da s Verhalten im Straßenverkehr besonders positiv einwirken. Kinder lernen durch Beobachten und Nachmachen. Sie ahmen Erwachsene nach, so leider auch das falsche Verhalten; deshalb sollten Sie Vorbild sein!
Schulanfänger sind Verkehrsanfänger!
Wie kommen sie sicher zur Schule und sicher nach Hause?
Damit der von vielen Kindern herbeigesehnte Schulanfang nicht zum „Ernst des Lebens“ wird, muss der Schulweg im Vorfeld geübt werden. In dem Vortrag werden die Gefahren des Straßenverkehrs für Schulanfänger als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Auto und Mitfahrende im ÖPNV aufgezeigt und beschrieben. Wenn möglich, empfiehlt es sich, den Schulweg zu den üblichen Schulzeiten und außerhalb der Ferienzeit zu üben, denn so lernen die Kinder die wirklichen Verkehrsbedingungen kennen. Welcher Weg ist der Sichere? Wie oft und wie lange sollte der Schulweg geübt werden?
Ich werde den Eltern und Bezugspersonen der Schulanfänger Lösungsvorschläge vorstellen, damit Verkehrsunfälle mit Kindern vermieden werden.
Schulanfänger – Sicher zur Schule ... sicher nach Hause!
Der Ernst des Lebens! Der Schulanfang ist eine Umstellung für die ganze Familie. Mit der Einschulung beginnt für das Kind ein neuer Lebensabschnitt. Von jetzt an wird es mehrere Stunden am Tag außerhalb der Familie in der Schule verbringen und neue Anforderungen und Aufgaben zu meistern haben. Normalerweise freuen sich Kinder auf die Schule und können es gar nicht erwarten, eingeschult zu werden. Sie wollen Neues lernen und unabhängiger werden. Dennoch braucht das Kind gerade jetzt das Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit. Geduld und das Verständnis der Eltern helfen dem Kind sicher, mögliche Ängste zu überwinden. Schulanfänger sind Verkehrsanfänger. In diesem Jahr sind in den nächsten Tagen schätzungsweise über 700.000 davon in Deutschland unterwegs. Die Kraftfahrzeugführer müssen jetzt besonders auf die neuen Verkehrsteilnehmer achten, d. h. besonders langsam fahren und allzeit bremsbereit sein. Als Schulweg sollte nicht der kürzeste, sondern der sicherste Weg ausgewählt werden; kleine Umwege werden von den Kindern akzeptiert. Er kann darüber hinaus auch mit den Eltern anderer Kinder abgestimmt werden. Die Erwachsenen müssen dafür aber genau wissen, wie sich ihr Kind allein oder aber in einer Gruppe verhält. Die meisten Schulanfänger bewältigen den Schulweg als Fußgänger, als Mitfahrer im elterlichen Auto, mit dem Bus oder der Straßenbahn und mit dem Fahrrad.
Verkehrsunfälle
Die meisten Verkehrsunfälle mit Kindern geschehen nicht, wie man vielleicht annehmen könnte, auf dem Schulweg, sondern in der Freizeit. Als Hauptunfallursache ist hier das Überqueren der Fahrbahn zu nennen. Den Kindern fehlt aufgrund ihrer geringen Körpergröße der nötige Überblick, und sie werden aus diesem Grunde von den anderen Verkehrsteilnehmern leicht übersehen.
Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei
Die jahrelange Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, und hier meine ich die Arbeit aller Polizeibeamten und nicht nur die, die im Aufgabengebiet der Prävention tätig sind, hat sich – wirft man einen Blick auf entsprechende statistische Zahlen - gelohnt. Dessen ungeachtet muss aber weiter gearbeitet werden, damit noch weniger Kinder verunglücken. Im Kindergarten wurde von der Polizei das Fundament gelegt, und der weitere Aufbau der Verkehrserziehung findet jetzt in der Grundschule statt. Die Polizei kümmert sich aber nicht nur direkt um die Erstklässler, sondern überwacht vor den Schulen auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Halteverbote. Die folgenden Tipps sind für alle diejenigen gedacht, die Schulanfänger auf die Gefahren in der Verkehrswirklichkeit vorbereiten und begleiten.
Der Schulweg
Kooperationspartner für den sicheren Schulweg
- die Verkehrswachten
Sie bieten den Autoaufkleber „Achtung Schulanfänger“ an.
- die Kraftfahrzeugführer
Plakate an viel befahrenen Straßen sollen sie an ihre Fürsorgepflicht und einen rücksichtsvollen Fahrstil erinnern.
- die Medien
Pünktlich zum Schulstart informieren alle Medien über die Schulanfänger.
- Verkehrs- und das Schulministerien der Länder
Sie unterstützten Jahr für Jahr die Verkehrssicherheitsaktionen zum Schulanfang.
- die Verkehrsplaner der Städte
Sie sorgen für bauliche Veränderungen im Umfeld der Schulen, um so die Sicherheit der Kinder zu vergrößern. Aber die immer wieder gestellten Forderungen nach noch mehr, noch größeren Warnschildern können und sollten nicht immer erfüllt werden. Es gibt vier Verkehrszeichen, die hauptsächlich in Schulnähe in Kombination angeordnet sein sollen („Vorsicht Kinder“, Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“, „Überholverbot“ und „Haltverbot“). Denn für die Aufstellung von Verkehrszeichen gilt der Grundsatz: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“!
Schulwegpläne
Das Vorhandensein von Schulwegplänen an den Grundschulen ist eine Grundvoraussetzung für einen sicheren Schulweg. Gerade ABC-Schützen benötigen erfahrene Hilfe bei der Bewältigung ihres Schulweges. Die Anfertigung solcher Pläne ist eine Gemeinschaftsaufgabe in erster Linie der Verkehrs-, Bau-, und Planungsbehörden. Die Initiative zum Schulwegplan kann aber auch von der Schule, dem Schulträger, der Polizei, den Eltern sowie der Verkehrswacht ausgehen. Schulwegpläne sind, wenn sie sorgfältig strukturiert sind, eine gute Hilfe für die Eltern, einen Gefahren reduzierten Schulweg für ihre Kinder auszuwählen.
Der Schulwegplan muss aber regelmäßig überprüft und - falls nötig - überarbeitet werden. Erkannte Gefahrenstellen sollten dann von den Eltern über die Schulleitung an die Polizei oder direkt an diese gemeldet werden. Die Gefahrenstelle muss nicht erst ausführlich beschrieben werden; ein z. B. mit dem Handy aufgenommenes Foto genügt, und die zuständigen Ämter können sich um die Beseitigung der Gefahrenstelle kümmern.
Schulweg als Fußgänger
Der Schulweg sollte zu den üblichen Schulzeiten und außerhalb der Ferienzeit geübt werden. So lernt das Kind die wirklichen Verkehrsbedingungen kennen. Nicht nur der Weg hin zur Schule, sondern auch der Heimweg muss geübt werden. Hier sollte auch im Rollentausch trainiert werden, indem das Kind führt. Attraktive Stellen, wie die Trinkhalle, der Spielplatz oder das Spielwarengeschäft, sollten lieber gleich von Anfang an in den Schulweg mit einplant werden, bevor sich der Sprössling im Nachhinein einen „eigenen“ Schulweg sucht. Sollte der Schultornister schon vorhanden sein, dann kann das Training mit diesem – also unter Echtbedingungen - durchgeführt werden. Jeder Wohnbereich und somit jeder Schulweg ist unterschiedlich, und aus diesem Grunde können nur allgemeingültige Tipps für die dessen Bewältigung gegeben werden. Die Eltern bestimmen, wie lange sie ihr Kind auf dem Schulweg begleiten und nicht etwa der Schulleiter. Denn nur die Eltern kennen ihr Kind genau.
Das Fußgängertraining
Die hier aufgezeigten Trainingseinheiten müssen mit den Kindern geübt, und sie müssen auch von den Kindern verstanden und beherrscht werden. „Wo ist rechts und wo ist links?“, das ist nicht nur ein Problem der Schulanfänger, wie sicherlich auch der ein oder andere Leser weiß. Bei den Übungen schauen wir deswegen zweimal zu jeder Seite, sprechen laut die Richtungen „links“ und „rechts“ an, und dann wird es früher oder später gelingen, korrekt zu unterscheiden.
Vorbereitung für das Fußgängertraining
Den neuen Verkehrsteilnehmern müssen zunächst Grundregeln, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, klar gemacht werden:
- Der Unterschied zwischen Gehweg, Radweg und Fahrbahn muss verdeutlicht und von den Kindern verstanden werden, sodass sie in der Lage sind zu überblicken, wo sie sich sicher aufhalten können.
- Der Bordstein oder die Gehwegkante sind die Grenze, an der ein Fußgänger stehen bleibt.
- Der Gehweg wird auf der dem Verkehr abgewandten Seite (Häuserseite) benutzt.
- Bei der Gehwegbenutzung rechnet man an Ein- und Ausfahrten immer mit Fahrzeugen.
- Für Kindergartenkinder und Erstklässler als Roller- oder Radfahrer sind Gehwege vorgeschrieben, und sie müssen dort auf andere Personen (Fußgänger) Rücksicht nehmen.
- Kinder dürfen in „verkehrsberuhigten Bereichen“ und „Spielstraßen“ spielen.
- Den Kindern müssen (alle auf ihrem Weg befindlichen) Querungshilfen gezeigt und erklärt werden, sodass diese danach von ihnen auch als solche erkannt werden können.
- Vor dem Überqueren der Fahrbahn sollen die Kinder wenigstens zweimal zu jeder Seite sehen.
- Sie sollen beschreiben, was sie sehen und somit wahrnehmen.
- Man sollte ihnen gegenüber nicht immer nur vom „Auto“ sprechen, sondern die Fahrzeugarten genau bezeichnen. Denn sonst kann z. B. der Radfahrer schon einmal ignoriert werden.
Es wird solange geübt, bis die Kinder das erlernte Verhalten an bekannten und unbekannten Örtlichkeiten sicher anwenden können. Hierbei dürfen sie aber nicht überfordert werden, denn durch die Wiederholungen an mehreren Übungstagen wird sich der gewünschte Lernerfolg in der Regel zwangsläufig einstellen.
Am Anfang werden die Kinder an die Handgenommen, und danach werden die Übungen ohne die helfende Hand, aber im Beisein eines Erwachsenen durchgeführt.
Das Prinzip „Vom Leichten zum Schweren“ gilt auch für das Fußgängertraining.
Praktische Übungen
Überqueren der Fahrbahn an gesicherter Stelle - Fußgängerampel
- Die Ampel wird den Kindern gezeigt und ihre Funktion erklärt.
- Vor dem Bordstein (der Gehwegkante) bleibt man stehen und hält ausreichend Abstand zur Fahrbahn oder zum Radweg.
- Man wartet auf das „Grünlicht“.
- Danach sichert sich das Kind vor dem Betreten der Fahrbahn in alle Richtungen ab und vergewissert sich, ob herannahende oder abbiegende Fahrzeuge wirklich anhalten.
- Die Kinder gehen innerhalb der Fußgängerfurt gerade und zügig über die Fahrbahn.
- Schaltet die Ampelanlage während der Fahrbahnquerung auf „Rotlicht“ (Gelbes Licht gibt es an der Fußgängerampel in NRW nur in Düsseldorf.), dreht man nicht um, sondern geht ruhig bis zur anderen Fahrbahnseite weiter.
- Wenn andere Fußgänger bei Rot die Fahrbahn überqueren, dürfen die Kinder sich nicht verleiten lassen, dies nachzumachen.
Überqueren der Fahrbahn an gesicherter Stelle - Fußgängerüberweg
- Der „Zebrastreifen“ wird anhand der Fahrbahnmarkierung und der Beschilderung als Querungshilfe gezeigt und erklärt.
- Den Fahrzeugführern wird durch Herantreten und Stehenbleiben vor dem Bordstein angezeigt, dass die Fahrbahn überquert werden soll. Zur Fahrbahn hält man dabei genügend Abstand. Der ausgestreckte Arm ist hier, wie auch bei anderen Überquerungen, schlicht überflüssig.
- Mehrfach schauen die Kinder auch hier zu beiden Seiten und nehmen bewusst mit den Fahrzeugführern Blickkontakt auf.
- Hierbei achten sie insbesondere auf überholende Fahrzeuge.
- Sie dürfen sich nicht auf die möglichen Handzeichen von Fahrzeugführern verlassen, sondern beurteilen selbst, ob die Fahrbahn frei ist.
- Der „Zebrastreifen“ wird zügig, aber ohne zu rennen, und zwar auf dem kürzesten Weg überquert.
Überqueren der Fahrbahn an gesicherter Stelle – Querungshilfe „Mittelinsel“
- Die Mittelinsel wird als Querungshilfe gezeigt und von den Kindern als solche erkannt.
- Durch Herantreten an den Bordstein wird der Querungswunsch angezeigt.
- Die Kinder bleiben vor dem Bordstein stehen und halten genügend Abstand zur Fahrbahn oder zum Radweg.
- Die Fahrbahn wird nur dann überquert, wenn sich deutlich erkennbar von beiden Seiten kein Fahrzeug nähert.
- Die Kinder schauen auch hier mindestens zweimal zu jeder Seite, überqueren dann den ersten Teil der Fahrbahn und bleiben auf der Mittelinsel stehen.
- Beim Aufenthalt auf der Mittelinsel muss darauf geachtet werden, dass die Kinder nicht durch die Beschilderung oder sonstige Sichthindernisse verdeckt, also „unsichtbar“ werden.
- Der zweite Teil der Fahrbahn wird dann zügig und auf direktem Weg überquert, wenn sich deutlich erkennbar von beiden Seiten kein Fahrzeug nähert.
Überqueren der Fahrbahn an ungesicherter Stelle
- Den Kindern muss der Unterschied zwischen einer gesicherten und einer ungesicherten Querungsmöglichkeit aufgezeigt werden.
- Für diese Übung sollte immer eine Örtlichkeit mit bestmöglicher Sicht gewählt werden.
- Am Anfang dieser und der folgenden Übung sollten die Kinder zunächst an die Hand genommen werden.
- Vor dem Bordstein (Haltestein oder Gehwegkante) bleibt man stehen.
- Erwachsener und Kind schauen zweimal zu jeder Seite und achten auf Fahrzeugbewegungen.
- Nähert sich erkennbar kein Fahrzeug, wird die Fahrbahn überquert.
- Man verlässt sich nicht auf Handzeichen von Fahrzeugführern, sondern entscheidet selbst, ob die Fahrbahn frei ist.
- Die Fahrbahn wird zügig, ohne zu rennen und auf dem kürzesten Weg überquert.
Überqueren der Fahrbahn an ungesicherter Stelle mit Sichthindernis
- Wenn möglich, sollte an einer solchen Stelle die Fahrbahn nicht überquert werden. Für Fahrzeugführer ist ein Kind zwischen geparkten Fahrzeugen nur schwer zu erkennen und kann deshalb schnell übersehen werden.
- Bewusst wird eine große Lücke zwischen den geparkten Fahrzeugen gewählt.
- Man schaut, ob in den abgestellten Fahrzeugen Personen sitzen, denn das Fahrzeug könnte sonst ja möglicherweise jeden Moment losfahren.
- Befinden sich Personen im Fahrzeug, geht man nicht in diese Lücke.
- Befinden sich keine Personen im Fahrzeug, gehen die Kinder bis zur Sichtlinie (Fahrzeugende) vor und stellen sich deutlich sichtbar in die Mitte der Lücke.
- Sie schauen zweimal zu jeder Seite und achten auf Fahrzeugbewegungen.
- Nähert sich erkennbar kein Fahrzeug, wird die Fahrbahn überquert.
- Auch hier verlässt man sich nicht auf Handzeichen von Fahrzeugführern, sondern entscheidet selbst, ob die Fahrbahn frei ist.
- Die Fahrbahn wird zügig, ohne zu rennen und auf dem kürzesten Weg überquert.
Überqueren der Fahrbahn bei einem Verkehrshelfer
Schülerlotsen, Elternlotsen oder Seniorenlotsen sichern den Schulweg an Überwegen und anderen Konfliktpunkten. Sie werden nach Möglichkeit dort eingesetzt, wo keine Ampel vorhanden ist. Die Lotsen tragen leuchtende Westen und benutzen eine Kelle, um Autos zu stoppen.
Verkehrshelfer an Schulbushaltestellen nach Unterrichtsschluss einzusetzen, ist eine nicht zu unterschätzende Maßnahme. Eltern können sich darauf verlassen, dass an solch gesicherten Stellen, die Kinder sicher über die Straße geleitet werden.
Vorwegdenken gefährlicher Situationen
Was macht das Kind, wenn die Ampel ausgefallen ist? Die Antwort vieler Eltern: „Das Kind kommt wieder nach Hause und wird dann zur Schule gebracht“, ist richtig, sie trifft natürlich aber nur auf die Schulanfänger zu!
Keine Eile wenn man verschlafen hat
Grundsätzlich sollte das Kind morgens hinreichend Zeit haben. Keine Hetze! Wer sich beeilen muss, macht mehr Fehler, das gilt auch und besonders für die ABC-Schützen. In der Eile vergessen Kinder meist alle Sicherheitshinweise. Das Kind sollte etwa eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn in der Nähe des Schulgebäudes sein. Sollte es verschlafen haben verschlafen hat, sollte vermieden werden, es zur Schule hetzen. Um es zu beruhigen, hilft bereits ein vorsichtshalber mitgegebener Entschuldigungszettel. Sicherheit geht grundsätzlich vor.
Keine Aufträge geben
Für den Weg zur Schule oder für den Nachhauseweg sollten dem Schulanfänger keine Aufträge gegeben werden. Die ganze Aufmerksamkeit muss dem Schulweg gewidmet sein.
Helle Kleidung
Vor allem in der dunklen Jahreszeit ist helle Kleidung außerordentlich wichtig. Motorisierte Verkehrsteilnehmer können Kinder so erheblich besser wahrnehmen. Einige Hersteller rüsten Kinderkleidung mit reflektierenden Materialien aus. Das sieht nicht nur modisch aus, es ist vor allem sicher. Reflektoren am Schultornister verschaffen zusätzliche Sicherheit.
Schultornister
Der Schultornister darf nicht zu schwer sein, denn dadurch wird die Bewegungsfreiheit der Kinder eingeschränkt. Wiegt er mehr als ein Zehntel des Körpergewichtes, dann ist er eindeutig zu schwer. Das Leergewicht sollte ca. 1,2 kg betragen und die DIN 58124 erfüllen.
Schulweg mit Inline-Skates
Auf Rollen zur Schule? Nach Möglichkeit sollten Schulanfänger nicht mit Inline-Skates oder Mini-Rollern zur Schule fahren. Da es sich um Spielgeräte handelt, müssen die Gehwege benutzt werden, und auf Fußgänger muss besondere Rücksicht genommen werden. Werden Inliner als Sportgerät genutzt, dann muss Hinfallen und Bremsen erstmal gelernt werden. Und das entsprechende Sicherheitspaket sollte dann selbstredend Knieschoner, Ellenbogenschoner, Handgelenksschoner und Helm umfassen.
Schulweg mit dem Auto
Kinder immer im geeigneten Kindersitz sichern ! Wird das Kind mit dem Auto zur Schule gebracht, dann sollte nicht unmittelbar vor der Schule angehalten werden, denn das Auto ist für alle Kinder ein Sichthindernis. Die dicke Winterjacke verhindert den richtigen Sitz und die nötige Rückhaltewirkung des Gurtes. Schon das Einsteigen mit dem Schultornister behindert das Kind, und der Schutz des Gurtes wird stark gemindert; deshalb gehört der Tornister in den Kofferraum.
Folgende Dinge sollten mit dem Kind geübt werden:
- Das Kind soll sich selbst sichern.
- Das Ein- und Aussteigen sollte immer zur Gehwegseite hin erfolgen.
- Beim Öffnen der Tür muss auf Radfahrer geachtet werden.
- Nach Schulschluss soll nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite gewartet werden.
- Auch bei Kurzstrecken wird sich immer ordnungsgemäß gesichert.
- Sofort anhalten, wenn sich das Kind abschnallt, und erst weiterfahren, wenn das Kind wieder gesichert ist.
Auch wenn die täglichen polizeilichen Beobachtungen zeigen, dass ca. 90 Prozent der Kinder im Auto gesichert sind, sollte das ehrgeizige Ziel von 100 Prozent angestrebt werden. Denn die kleinen Mitinsassen sollen rechtzeitig lernen, dass das entsprechende Rückhaltesystem sie schützt. Auch bei kurzen Fahrten muss es selbstverständlich sein, dass das Kind im Kindersitz angeschnallt wird, weil gerade im Stadtverkehr die meisten Unfälle geschehen. Dem Kind sollte daher auch niemals - auch nicht ausnahmsweise oder auf kurzen Strecken - erlaubt werden, in anderen Kraftfahrzeugen ungesichert mitzufahren.
Manche Eltern bilden Fahrgemeinschaften und befördern ihre Kinder abwechselnd zur Schule. Dabei sollten sie keine Kompromisse eingehen. Alle mitfahrenden Kinder müssen in geeigneten Sitzen befördert werden. Wenn sich die Erwachsenen selbst auf jeder Fahrt anschnallen, sind sie damit für die jungen Mitfahrer die besten Vorbilder. Immer mehr Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, da sie der Überzeugung sind, sie damit vor Verkehrsunfällen zu bewahren. Dagegen machen Gesundheits-, Verkehrssicherheits- und Umweltexperten sowie Pädagogen eindringlich auf die negativen Auswirkungen der "Eltern-Taxis" aufmerksam. Zu Fuß zur Schule zu gehen hat viele positive Effekte und durch die frische Luft am Morgen sind die Schüler schon in der ersten Schulstunde viel aufgeweckter.
Schulweg mit dem Bus oder der Bahn
Der Schulbus ist ein vergleichbar sicheres Verkehrsmittel. Schwere Unfälle ereignen sich weniger bei der Fahrt, sondern hauptsächlich beim Warten an der Haltestelle, beim Ein- und Aussteigen und beim Überqueren der Fahrbahn vor Besteigen oder nach dem Verlassen des Schulbusses. Auch das Verhalten an der Bushaltestelle, das Einsteigen und Aussteigen muss mit den Kindern geübt werden. Die ersten Strecken sollten mit den Kindern gemeinsam gefahren werden.
- Die Haltestelle sollte immer rechtzeitig erreicht werden, damit nicht unter Zeitdruck über die Straße gerannt wird.
- Besondere Aufmerksamkeit ist angesagt, wenn der Bus die Haltestelle anfährt: Abstand zum Fahrbahnrand und zum Fahrzeug muss gehalten werden und man darf nicht drängeln. Die Bustüren dürfen vor dem Öffnen nicht berührt werden.
- Wenn Sitzplätze frei sind, sollte sich das Kind setzen, weil es sonst schnell den Halt verlieren und fallen kann. Es muss ihm gezeigt werden, wo es am besten stehen und sich festhalten kann, wenn es keinen freien Sitzplatz gibt.
- Nach dem Aussteigen muss gewartet und erst dann über die Fahrbahn gegangen werden, wenn der Bus abgefahren ist und kein Fahrzeug mehr kommt.
Schulweg mit dem Fahrrad
Jüngere Kinder sind als Radfahrer im Straßenverkehr sehr schnell überfordert. Sie können nicht mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen: treten, lenken, das Gleichgewicht halten, schauen und dabei richtig reagieren. Neben den Fähigkeiten, ein Fahrrad sicher zu bewegen, die Balance zu halten und gleichzeitig den Straßenverkehr wahrzunehmen, benötigen die jungen Radfahrer auch Regelkenntnisse und Verständnis für Verkehrssituationen. Verkehrspädagogen raten daher, dass Kinder frühestens nach bestandener Radfahrausbildung im vierten Schuljahr allein mit dem Rad im Straßenverkehr fahren sollten. Es gibt besondere Regeln, die für Rad fahrende Kinder im Straßenverkehr gelten. So sieht die Straßenverkehrsordnung vor: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen“.
So soll ein Fahrrad sein:
körper-/Kind gerecht
- Der Rahmen des Fahrrades richtet sich nach der Größe des Kindes.
- Das Rad weist einen genügend niedrigen Rahmen-Durchstieg für sicheres Auf-/Absteigen auf.
- Der Fußballen soll den Boden berühren, wenn das Kind auf dem Sattel sitzt.
- Das Fahrrad muss so eingestellt werden, dass eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung eingenommen werden kann.
- Die Lenkerhöhe sollte deutlich über das Sattelniveau hinaus eingestellt werden.
- Es soll ein in der Höhe und Neigung verstellbarer Lenker vorhanden sein.
- Der Sattel ist in der Höhe und Neigung verstellbar.
- Die Bremshebel müssen für Kinderhände geschaffen sein und über einen Verstellmechanismus für die Reichweite des Hebels verfügen.
- Wichtig ist eine kindgerechte Schaltung, d. h. eine Naben- und keine Kettenschaltung.
- Die Lenkerbreite sollte maximal zehn Zentimeter breiter sein als die Schulterbreite.
- Am Fahrrad muss eine Rücktrittbremse vorhanden sein.
betriebssicher
- Die Kette muss von einem geschlossenen Kettenschutz umgeben sein.
- Das Fahrrad hat eine breite Bereifung mit Profil.
- Es befinden sich eine Polsterung am Lenker und ein Prallschutz an den Enden der Lenkergriffe.
- Die Bremsen funktionieren gut und sind einstellbar.
verkehrssicher
Das verkehrssichere Fahrrad zeichnet sich aus durch:
- einen nach vorn wirkenden, Dynamo betriebenen Scheinwerfer mit weißem Licht
- einen weißen Frontrückstrahler
- eine Klingel am Lenker
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (z. B. Rücktritt- und Felgenbremsen)
- je zwei gelbe Speichenrückstrahler an Vorder- und Hinterrad oder Leuchtstreifen an den Reifen
- gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der Pedale
- einen roten Rückstrahler
- eine rote, Dynamo betriebene Schlussleuchte
- einen roten Großflächenrückstrahler.
Lampen, die mit Batterien oder mit Akkus betrieben werden, dürfen nicht als Ersatz für die Dynamo betriebenen Lampen genutzt werden; sie sind nur als Zusatzausstattung geeignet und erlaubt.
Der Fahrradhelm
Radfahrer erleiden bei schweren Unfällen vielfach auch Kopfverletzungen. Mit einem Fahrradhelm lässt sich etwa die Hälfte aller Schädelverletzungen vermeiden oder zumindest mildern. Passgenauigkeit, richtiger Sitz, Farbe und Design fördern die Bereitschaft, einen Helm zu tragen. Ein aufgesetzter Helm darf nicht wackeln, nicht in die Stirn, zur Seite oder in den Nacken rutschen. Bei der Wahl des Helmes muss auf Festigkeit und individuelle Einstellmöglichkeit geachtet werden. Auch wenn das Fahrrad und seine gesamten Anbauteile in einem einwandfreien und verkehrssicheren Zustand sind, sollten Kinder beim Rad fahren immer einen Helm tragen – selbst bei kurzen Strecken! Eltern sollten hierbei als Vorbild für ihren Nachwuchs dienen und mit gutem Beispiel voran gehen.
Schutz vor Straftaten/Verbrechen
- Erlebnisse, die den Anschein einer Straftat bzw. eines Verbrechens haben, sollten sofort der Polizei mitgeteilt werden.
- Nach dem Unterricht sollen die Kinder unverzüglich nach Hause kommen.
- Fremden Personen sollten Kinder keine Auskunft geben, sondern sie stattdessen höflich an den nächsten Erwachsenen verweisen.
- Nach Unterrichtsschluss sollten sich Schülerinnen und Schüler nur im Ausnahmefall mitnehmen lassen; wobei die Eltern den Bekannten- bzw. Berechtigtenkreis dafür vorher genau bestimmt haben.
- Dem Kind sollte dringend verdeutlicht werden, dass es niemals zu einer fremden Person ins Auto steigt und dass es dafür auch keine Ausnahme gibt.
- Im Handy des Kindes sollte eine kleine, leicht überschaubare Anzahl von Rufnummern einprogrammiert sein, die es in einer Notsituation anrufen kann.
- Als Schulanfänger sollte es darüber Auskunft geben können, wie es heißt und wo es wohnt.
Fazit
- Der von den Schulen durchgeführte Verkehrsunterricht sollte nicht nur in der Klasse erfolgen, sondern auf jeden Fall auch in der Verkehrswirklichkeit. Es sollten die Gefahren im Umfeld der Schule beobachtet und den Schülern erklärt werden, wie z. B. Baustellen oder verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge.
- Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei zu Schulbeginn muss auf jeden Fall öffentlichkeitswirksam dokumentiert werden.
- Kinder lernen durch Nachahmen und machen alles, also auch das falsche Verhalten der Erwachsenen im Straßenverkehr, nach.
- Schulwegsicherung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Polizei in den ersten Wochen nach Schulbeginn. Die Polizeibeamten sichern nicht nur den Schulweg, sondern sind auch Ansprechpartner für die „neuen“Verkehrsteilnehmer.
- Um Unfälle zu vermeiden, müssen auch die Eltern ihre Hausaufgaben machen, d. h. solange wie nötig mit den Kindern den Schulweg üben!
- Und ganz wichtig ist, nach dem Üben zu loben, denn Kinder lernen durch Loben und hören Lob für ihr Leben gern!
Und natürlich darf am ersten Schultag die bunte Schultüte nicht vergessen werden. Was in die Tüte gehört, wissen die Eltern selbst am besten, denn die „Zuckertüte“ soll den Kindern ja den Schulanfang versüßen!